Die Bewerberin oder der Bewerber hat gegenüber der Schulaufsichtsbehörde innerhalb einer von ihr gesetzten Frist schriftlich oder elektronisch zu erklären, ob sie oder er den zugeteilten Ausbildungsplatz in Anspruch nimmt.
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Die Bewerberin oder der Bewerber hat gegenüber der Schulaufsichtsbehörde innerhalb einer von ihr gesetzten Frist schriftlich oder elektronisch zu erklären, ob sie oder er den zugeteilten Ausbildungsplatz in Anspruch nimmt.