nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 83 LAPO I (Sachsen) — Geschichte

Lehramtsprüfungsordnung I  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Studium umfasst:

1. Geschichte der Vormoderne

a)

Antike,

b)

Mittelalter,

c)

Frühe Neuzeit,

2. Geschichte der Moderne

a)

Neuere Geschichte,

b)

Neueste Geschichte und Zeitgeschichte sowie

3. Fachdidaktik

a)

Theorien, Modelle und Konzepte der Geschichtsdidaktik,

b)

Geschichte historischen Lernens,

c)

Ziele, Inhalte, Methoden und Medien des Geschichtsunterrichts; Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen.

(2) Zusätzlich ist nachzuweisen:

1. das Latinum oder

2. Kenntnisse in Latein und der Abschluss in einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens.

(3) Prüfungsinhalte sind:

1. Anwendung von Methoden und Arbeitstechniken der Geschichtswissenschaft,

2. Beurteilung grundlegender Werke der Geschichtsschreibung,

3. Kenntnis epochenspezifischer und epochenübergreifender systematischer Zusammenhänge der Geschichte der Vormoderne und der Moderne,

4. Erörterung ausgewählter Inhalte epochenspezifischer Zusammenhänge wie der Geschichte der Antike, des Mittelalters, der Frühen Neuzeit, der Neueren und Neuesten Geschichte sowie aus regional und systematisch angelegten Lehrgebieten und

5. Fachdidaktik: Kenntnis geschichtsdidaktischer Zentralkategorien und curricularer Dokumente; didaktische Aufbereitung historischer Sachverhalte für Lehr- und Lernprozesse; Dimensionen der Geschichtskultur; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Geschichtsunterrichts am Gymnasium, auch fachübergreifend und unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen sowie individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.

(4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf je einen Schwerpunkt aus den Bereichen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2.

---

Zitiervorschlag: § 83 LAPO I (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 27.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/83

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
