(1) Das Studium umfasst:
1. Sprachpraxis
a)
Sprachproduktion und Sprachrezeption,
b)
soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz,
c)
Sprachmittlung einschließlich Übersetzung,
2. Sprachwissenschaft
a)
Entwicklung und Geschichte der sorbischen Sprachen,
b)
Theorien, Modelle, System, Lexikologie, Wortbildung,
c)
Spracherwerb, Mehrsprachigkeit,
3. Literaturwissenschaft
a)
Theorien, Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft,
b)
Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation,
c)
Entwicklung der sorbischen Literatur, Epochen, Gattungen, Autorinnen, Autoren und Werke,
d)
digitale Medien und Literatur sowie
4. Kulturwissenschaft
a)
Geschichte und Kulturgeschichte der Sorbinnen und Sorben,
b)
Ethnologie und Minderheitenforschung.
(2) Prüfungsinhalte sind:
1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung des Ober- oder Niedersorbischen,
2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der sorbischen Sprachen; Kenntnis der Struktur des Ober- und Niedersorbischen, von Lexikologie und Wortbildung; Interpretation sorbischer Texte,
3. Literaturwissenschaft: Überblick über Methoden und geschichtliche Entwicklung der sorbischen Literatur seit ihren Anfängen einschließlich wichtiger Werke der ober- und niedersorbischen Literatur aus verschiedenen Epochen, Interpretation sorbischer Texte und
4. Kulturwissenschaft: Überblick über Geschichte und Kulturgeschichte der Sorbinnen und Sorben sowie der materiellen und geistigen Volkskultur, Auseinandersetzung mit Gegenwartsproblemen des sorbischen Volkes.
(3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. Die mündliche Prüfung des Faches und der Fachdidaktik findet nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers in ober- oder niedersorbischer Sprache statt.