(1) Das Studium umfasst:
1. Musikalisch-künstlerische Praxis
a)
instrumentale Ausbildung auf einem Instrument,
b)
vokale Ausbildung einschließlich Sprecherziehung,
c)
Ensembleleitung,
d)
schulpraktisches Musizieren,
e)
Tonsatz, Arrangement, Komposition,
f)
Nachweis vielseitiger musikpraktischer und künstlerisch-ästhetischer Kompetenzen,
2. Musiktheorie und Musikwissenschaft
a)
ausgewählte musiktheoretische Modelle, musikalische Analyse, Arbeitstechniken und Forschungsmethoden,
b)
historische und systematische Musikwissenschaft sowie
3. Musikpädagogik und Fachdidaktik
a)
musikpädagogische Theorien, Modelle und Konzepte einschließlich entwicklungspsychologischer Aspekte,
b)
Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen,
c)
Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen,
d)
Potenziale digitaler Medien.
(2) Prüfungsinhalte sind:
1. Musiktheorie und Musikwissenschaft: Anwendung von Begriffen und Kategorien in den Gebieten der Musikwissenschaft, Überblick über die Epochen der Musikgeschichte und die Gattungs- und Kompositionsgeschichte, Auseinandersetzung mit der kulturellen und sozialen Einbindung von Musik, Analyse und Interpretation spezieller Werke sowie
2. Musikpädagogik und Fachdidaktik: Theorien, Modelle und Konzepte des Musiklernens; Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Musikunterrichts in der Grundschule auf der Grundlage aktueller musikpädagogischer Konzepte unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.
(3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen Schwerpunkt aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 2. Die mündliche Prüfung der Fachdidaktik erstreckt sich auch auf die Musikpädagogik.