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# § 31 LAPO I (Sachsen) — Ethik/Philosophie

Lehramtsprüfungsordnung I  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Studium umfasst:

1. Praktische Philosophie

a)

ethische, politische und sozialphilosophische Theorien in Geschichte und Gegenwart,

b)

ausgewählte Theorien der philosophischen Ethik,

c)

ausgewählte Konflikte der angewandten Ethik unter Berücksichtigung der Problematik von Willensfreiheit, Verantwortlichkeit und Gewissen,

d)

ausgewählte anthropologische Fragestellungen: Wesen des Menschen, Glück, Sinn, Individualität, Geschichtlichkeit, Technik, Kultur und Natur,

e)

ausgewählte Fragestellungen der politischen Philosophie: Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit,

f)

Grundlagenwissen zu den Weltreligionen,

2. Theoretische Philosophie

a)

Positionen und Probleme der theoretischen Philosophie in Geschichte und Gegenwart,

b)

zentrale Themen und Problemstellungen: Erkenntnistheorie, Wahrheit und Objektivität, Argumentationstheorie und

3. Fachdidaktik

a)

Theorien, Modelle und Konzepte philosophischer Bildung, der Fachdidaktik und der Philosophie der Erziehung,

b)

Ziele, Inhalte, Methoden und Medien philosophischen Unterrichts; Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen; Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht,

c)

Kontextwissen über kulturelle und religiöse Deutungsmuster und deren Bedeutung für die Gestaltung von philosophischen Bildungsprozessen innerhalb einer heterogenen Gesellschaft.

(2) Prüfungsinhalte sind:

1. Praktische Philosophie: Erörterung von Entwicklungen und systematischen Problemen innerhalb der praktischen Philosophie und Ethik, Beurteilung von ausgewählten Problemen der angewandten Ethik,

2. Theoretische Philosophie: Erörterung von historischen Entwicklungen und systematischen Problemen innerhalb der theoretischen Philosophie sowie

3. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Ethikunterrichts in der Grundschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.

(3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 und 2.

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Zitiervorschlag: § 31 LAPO I (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 27.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/31

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