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§ 119 LAPO I (Sachsen) — Bildungswissenschaften

Lehramtsprüfungsordnung I

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Studium umfasst:

1. Erziehungswissenschaft,

2. Allgemeine Sonderpädagogik und

3. Pädagogische Psychologie.

(2) Prüfungsinhalte sind:

1. Erziehungswissenschaft

a)

Bildungs-, Erziehungs- und Sozialisationstheorien sowie Bildungssysteme unter vergleichenden Gesichtspunkten,

b)

Schul- und Unterrichtstheorie, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Bildungsforschung, Berufsfeld Schule als Lernaufgabe,

c)

Allgemeine Didaktik und Methodik,

2. Allgemeine Sonderpädagogik

a)

Erziehung, Bildung und Förderung aus inklusionspädagogischer Sicht,

b)

Prävention, Frühförderung, Schulvorbereitung, Aufgaben der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen,

c)

pädagogische Handlungsfelder in Schule und Unterricht, Heterogenität und individuelle Förderung, Integration, Inklusion,

d)

Ansätze fächerverbindenden und fachübergreifenden Lernens, Lebensweltbezug,

e)

Medienbildung im Kontext der Kompetenzen in der digitalen Welt; ziel- und adressatengerechter Umgang mit digitalen und analogen Medien unter konzeptionellen, didaktischen und praktischen Aspekten sowie kritische Reflexion; mediale und medienpädagogische Kompetenz im Kontext der Professionalisierung sowie

3. Pädagogische Psychologie

a)

Lern-, Gedächtnis-, Instruktions- und Motivationspsychologie,

b)

Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters, Lernprozesse innerhalb und außerhalb der Schule,

c)

Interaktion und Kommunikation in Lehr- und Lernprozessen,

d)

pädagogische Diagnostik, Beurteilung und Beratung; Förderung individueller Lernprozesse; Leistungsmessung und -beurteilung,

e)

Diagnose, Beratung, Prävention und Intervention bei Lern-, Sprach- und Verhaltensauffälligkeiten.

(3) Die Prüfung umfasst eine schriftliche Prüfung zu einem der Bereiche nach Absatz 1 nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers.