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§ 118 LAPO I (Sachsen) — Erweiterungsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik

Lehramtsprüfungsordnung I

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Erweiterungsprüfungen können in den Fächern nach § 117 Absatz 3, im Fach Deutsch als Zweitsprache nach § 49, im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung nach § 53 und in weiteren Förderschwerpunkten nach § 117 Absatz 2 abgelegt werden. Im Rahmen der Erweiterungsprüfungen in weiteren Förderschwerpunkten entfallen jeweils die Prüfungsinhalte nach Buchstabe f des § 120 Absatz 2.