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§ 101 LAPO I (Sachsen) — Erweiterungsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen

Lehramtsprüfungsordnung I

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Erweiterungsprüfungen können in den Fachrichtungen nach § 100 Absatz 2, in den Fächern nach § 100 Absatz 3, im Fach Sonderpädagogische Förderung nach § 64a und in den Förderschwerpunkten nach § 117 Absatz 2 abgelegt werden.