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§ 17 LAP-mDVerfSchV — Aufbaulehrgang

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 16.08.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Aufbaulehrgang vertieft und ergänzt die im Grundlehrgang und im Praktikum I erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten der Anwärterinnen und Anwärter im Hinblick auf die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes.