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# § 49 LAP-htVerwDV — Gliederung der Ausbildung

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:

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Ausbildungsabschnitt	Ausbildungsdauer (Wochen)	Ausbildungsstellen	Ausbildungsinhalte
I 1	14 oder 11, soweit von Abschnitt III 2 Gebrauch gemacht wird	Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt mit Außenbezirken ohne Bauhof	-Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen-Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Unterbehörde, Personal- und Sozialrecht, Personalführung, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen-Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnahmen, besonders im bautechnischen Bereich-Bauart, Funktion, Einsatz, Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens
I 2	14 oder 11, soweit von Abschnitt III 2 Gebrauch gemacht wird	Fachstelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Maschinenwesen	-Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb-Bauart, Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Objekte des Maschinenwesens-Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnahmen; Verfahren, Techniken, Vorschriften bei Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens-Praxis des Personaleinsatzes und der Personalführung-Kommunikationstechniken, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung
I 3	5	Gewerbeaufsichtsbehörde, Arbeitssicherheitsstelle	-Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise-Umweltschutz, Gewerbeaufsicht-Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz
II 1	12	Werkstätten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (mindestens 10 Wochen), Unternehmen der Schiffbau-, Maschinenbau- und Elektroindustrie	-Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb eines Instandsetzungs- oder Fertigungsbetriebes-Betriebswirtschaft, Rationalisierung, Organisationsgrundsätze-Belegungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Erfassung und Auswertung der Betriebsergebnisse-Material- und Lagerwirtschaft; Personalführung; Unfallverhütung
II 2	12	Bundesanstalt für Wasserbau, Abteilung Maschinenwesen (mindestens 8 Wochen), die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Stelle	-Aufgaben, Organisation einer Stabsstelle bei Planung und Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen-Planungstechniken, Rationalisierung, Systemtechnik, Informationssysteme, Entwicklung, Konstruktion, technische Gestaltung, Bauüberwachung, Aufsichtsbehörde
III 1	14 1	Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur	-Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Mittelbehörde und obersten Bundesbehörde-Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Privatrecht; Wasserstraßenrecht; Umweltschutzrecht; Schifffahrtsrecht-Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Aufgaben des Bundesrechnungshofes-Personalplanung, Dienstpostenbemessung und -bewertung-Rationalisierungsmethoden, Organisationsgrundsätze, Betriebswirtschaft, Leitungskonzeptionen, Lenkung der Planung-Durchführung und Kontrolle im Aufgabenbereich Maschinenwesen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur-Prüfungsvorbereitung
III 2 wahlweise	6	Ausländische fachnahe Verwaltung (Mitgliedstaat der Europäischen Union, Europäische Union)	-Aufgaben, Status und Organisation der Institution-Kompetenzen, Arbeitsweise
	6		Häusliche Prüfungsarbeit
	14		Lehrgänge
	ca. 12		Erholungsurlaub
	104	24 Monate	
AusbildungsplanFachrichtung: Maschinen- und ElektrotechnikFachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung
Ausbildungsabschnitt	Ausbildungsdauer (Wochen)	Ausbildungsstellen	Ausbildungsinhalte
I	42	Untere Staatliche bzw. Kommunale Baudienststellen mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung	-Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen-Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Entwurf, Bau, Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich kommunikationstechnischer Anlagen, Betriebsführung, Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung, Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Gewährleistungen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung
II	8	Private, staatliche bzw. kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen z. B. Deutsche Telekom AG, Kliniken, Universitäten, Deutsche Bahn AG	-Grundsätze bei Planung, Entwurf, Bau und Instandhaltung von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen-Betrieb und Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- bzw. Inspektions- und Wartungsverträge
4	Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme	-Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen-Energielieferverträge
III	3	Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht	-Erstellung von Genehmigungsbescheiden-Arbeitsschutz, Immissionsschutz
3	Technische Überwachung (z. B. Technischer Überwachungsverein)	-Einführung in die Abnahme und Inspektion überwachungspflichtiger Anlagen-einschlägige gesetzliche Bestimmungen
7	Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsident/ Bezirksregierung als technische Aufsichtsbehörde	-Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter im öffentlichen Dienst-Verfassungsrecht-Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen
2	Betrieb und Energieverbrauch überwachende Dienststellen	-Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen
6	Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde	-Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht-Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht-Energieaufsicht, Wasserwirtschaft, Finanzplanung
	6		Häusliche Prüfungsarbeit
	11		Lehrgänge
	ca. 12		Erholungsurlaub
	104	24 Monate	
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Zitiervorschlag: § 49 LAP-htVerwDV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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