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§ 42 LAP-htVerwDV — Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:

Stunden
1.Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen1
2.Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit1
3.Wasserstraßen/Wasserwirtschaft1 1/4
4.Sondergebiete der Wasserstraßen1
5.Vorbereiten und Durchführen von Bauten1
6.Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften1 1/4
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zusammen6 1/2