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# § 37 LAP-htVerwDV — Gliederung der Ausbildung

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:

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Ausbildungsabschnitt	Ausbildungsdauer (Wochen)	Ausbildungsstellen	Ausbildungsinhalte
I	30	Staatliches oder kommunales Hochbauamt oder entsprechende öffentlichrechtliche Körperschaften	-Öffentlicher Hochbau-Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben des Bauamtes, insbesondere Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen: Entwurfsplanung, Vorbereiten und Aufstellen von haushaltsbegründenden Unterlagen, Facility-Management, Projektmanagement (delegierbare und nichtdelegierbare Bauherrenleistungen), Kostenplanung und Kostensteuerung (Kosten-Leistungs-Rechnung, Mittelbewirtschaftung), Terminplanung/Terminsteuerung, Vertragswesen, Verdingungswesen, Bauüberwachung, Vertragsabwicklung und Abrechnung, Unfallverhütungsvorschriften-Einsatz und Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik im Bauwesen-Rechte und Pflichten der Dienststellenleiterin oder des Dienststellenleiters
II	25	Staatliche oder kommunale Bauverwaltung	-BauordnungswesenBauvorschriften und bauaufsichtliche Verfahren: Bauantrag, Baugenehmigungs- und Sonderverfahren (vereinfachtes Freistellungs-, Anzeige-, Zustimmungsverfahren), Ausnahmen und Befreiung/ Abweichungen, Bauüberwachung, Abnahmen/ Bauzustandsbesichtigungen, Baunebenrecht/Fachplanungsrecht-Städtebau, Wohnungs- und SiedlungswesenEntwicklungsplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Entwurf und Verfahren): Flächennutzungsplan (Standortplanung, Verkehrs- und Versorgungsplanung), Bebauungsplan, Sicherung der Bauleitplanung, Besonderes Städtebaurecht, Fachplanungsrecht, Bodenordnung, Wohnungs- und Siedlungswesen
III	12	Mittlere oder oberste Behörde des Bundes oder Landes	-Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht- Sonderaufgaben -Obere Bauaufsichtsbehörde:Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts, Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, Organisations- und Personalangelegenheiten, Geschäftsführung in der Verwaltung, Eingaben/Petitionen, Haushaltswesen, Denkmalpflege, Landes- und Regionalplanung, Programmentwicklung, fachtechnische Prüfung von Entwürfen, Wettbewerbswesen, Widerspruchsverfahren, Zustimmung und Befreiung
	6		Häusliche Prüfungsarbeit
	19		Lehrgänge
	ca. 12		Erholungsurlaub
	104	24 Monate	
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Zitiervorschlag: § 37 LAP-htVerwDV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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