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§ 13 LAP-hDBiblV — Ausbildungsakte

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Referendarinnen und Referendare sind Personalteilakten "Ausbildung" zu führen, in die der Ausbildungsplan, die Leistungsnachweise, Lehrgangsklausuren und Bewertungen aufzunehmen sind.