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§ 16 LAP-gehDEUKV — Inkrafttreten

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.