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# § 11 LAP-gehDAAV 2004 — Durchführung der Fachstudien

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst  
Historische Fassung: Stand 08.09.2021 bis 13.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Fachstudien werden an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten, durchgeführt. Mit der Durchführung des Hauptstudiums I kann eine andere geeignete Hochschule beauftragt werden.

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Zitiervorschlag: § 11 LAP-gehDAAV 2004

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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