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# § 13 LAP-gbautDV — Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich für die jeweiligen Fachrichtungen wie folgt in eine praktische Ausbildung (Praktika) und praxisbezogene Lehrveranstaltungen (Lehrgänge), die aufeinander abgestimmt und gegebenenfalls durch eine Exkursion ergänzt werden:

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1. Fachrichtungen Hochbau und Bauingenieurwesen:
Abschnitt	Ausbildungsdauer in Wochen	Art der Ausbildung (Praktika/Lehrgang)	Ausbildungsinhalt
I	3	Lehrgang	Grundlagen der öffentlichen Bauverwaltung
15	Praktikum	Vorbereitung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen
22	Praktikum	Projektleitung und Facility-Management
3	Praktikum	Standortbewertung, Wirtschaftlichkeitsvergleiche - Mieten, Kaufen, Bauen -
3	Praktikum	Bauleitplanung, Zustimmungsverfahren
II	1	Exkursion	Projektreise innerhalb der Europäischen Union
III	5	Praktikum	Allgemeine Aufgaben der Bauverwaltungen, Rechtsangelegenheiten
4	Praktikum	Aufgaben und Arbeitsweisen der Baurechtsbehörden, Bauaufsicht
1	Praktikum	Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen
1	Praktikum	Aufgaben und Arbeitsweisen des Bundesrechnungshofes
6	Lehrgang	Verwaltung und Recht
IV	5	Praktikum/Lehrgang	Laufbahnprüfung; Vorbereitung
	9	Urlaub	
	78 Wochen		
2. Fachrichtungen Maschinenbau/Versorgungstechnik und Elektrotechnik/Nachrichtentechnik:
I	3	Lehrgang	Grundlagen der öffentlichen Bauverwaltung
15	Praktikum	Vorbereitung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung von maschinen- und elektronischen Anlagen (einschließlich ton-meldetechnischen Anlagen) bei Bauunterhaltungsarbeiten sowie kleineren Neu-, Um-und Erweiterungsbauten
22	Praktikum/Lehrgang	Projektleitung und Facility-Management bei einer großen Baumaßnahme, Verdingungswesen, Vertragsabschlüsse
2	Praktikum	Aufgaben der Gewerbeaufsicht, insbesondere Genehmigungen, Arbeitsschutz, Immissionsschutz
2	Praktikum	Aufgaben der Technischen Überwachungsstelle (TÜV)
2	Praktikum	Betrieb von Versorgungsanlagen (einschließlich Verteiler), Energielieferverträge
II	1	Exkursion	Projektreise innerhalb der Europäischen Union
III	5	Praktikum	Allgemeine Aufgaben der Bauverwaltungen, Rechtsangelegenheiten
4	Praktikum	Aufgaben und Arbeitsweisen der Baurechtsbehörden, Bauaufsicht
1	Praktikum	Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen
1	Praktikum	Aufgaben und Arbeitsweisen des Bundesrechnungshofes
6	Lehrgang	Verwaltung und Recht
IV	5	Praktikum/Lehrgang	Laufbahnprüfung; Vorbereitung
	9	Urlaub	
	78 Wochen		
```

(2) Die Einzelheiten der Ausbildung werden für jede Anwärterin und jeden Anwärter in einem Ausbildungsplan festgelegt, insbesondere die Ausbildungsstellen und die Zeiträume der Zuweisung. Den Ausbildungsplan stellt die Ausbildungsleitung im Einvernehmen mit dem Prüfungsamt auf.

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Zitiervorschlag: § 13 LAP-gbautDV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-gbautDV/13

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