Zuständige Stelle im Sinne dieser Verordnung ist das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) oder dessen Rechtsnachfolger.
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Zuständige Stelle im Sinne dieser Verordnung ist das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) oder dessen Rechtsnachfolger.