Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen des Gesetzes und berichtet dem Landtag bis zum 30. Juni 2030 über die Erfahrungen mit diesem Gesetz unter Mitwirkung der Wissenschaft, der Antidiskriminierungsstelle des Landes und von Verbänden.
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Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen des Gesetzes und berichtet dem Landtag bis zum 30. Juni 2030 über die Erfahrungen mit diesem Gesetz unter Mitwirkung der Wissenschaft, der Antidiskriminierungsstelle des Landes und von Verbänden.