Ziele dieses Gesetzes sind die Vermeidung von Diskriminierungen bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Land Nordrhein-Westfalen und die Förderung von Chancengleichheit sowie einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt.
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Ziele dieses Gesetzes sind die Vermeidung von Diskriminierungen bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Land Nordrhein-Westfalen und die Förderung von Chancengleichheit sowie einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt.