nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 14 Kurtaxordnung (Sachsen) — Kurtaxgläubiger und Aufteilung der Kurtaxe

Kurtaxordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Aufkommen der Kurtaxe steht der Sächsischen Staatsbäder GmbH zu. Sie hat diese Kureinnahmen zweckgebunden für die Bereitstellung, den Betrieb und die Förderung von Einrichtungen, die zu Kur- und Erholungszwecken unterhalten werden, zu verwenden.