nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 KundenbTischlPrV — Wiederholung der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.12.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.