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Dritte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung
Historische Fassung: Stand 01.01.2025 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.