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§ 2 KuArbGeldFristV 2012 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 21.04.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2332), die zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, außer Kraft.