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Inhaltsübersicht KryptoWTransferV 2023

Kryptowertetransferverordnung

Historische Fassung: Stand 25.06.2023 bis 24.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

§ 1Regelungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Pflicht zur Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten bei Transfers zwischen Kryptowertedienstleistern
§ 4Pflicht zur Erhebung und Speicherung von Daten bei Transfers, an denen nicht ausschließlich Kryptowertedienstleister beteiligt sind
§ 5Übergangsbestimmungen
§ 6Evaluierung
§ 7Inkrafttreten; Außerkrafttreten