nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7 KrimLV 2009 — Höherer Kriminaldienst

Kriminallaufbahnverordnung

Stand: 17.03.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst besteht aus einer fachpraktischen Ausbildungsphase und dem Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ (Public Administration – Police Management) an der Deutschen Hochschule der Polizei. § 17 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.