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§ 6 KrimLV 2009 — Gehobener Kriminaldienst

Kriminallaufbahnverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 24.11.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst wird in einem Bachelor-Studiengang „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt. § 13 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.