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§ 14 KrimLV 2009 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Kriminallaufbahnverordnung

Außer Kraft: § 14 ist seit 24.11.2019 nicht mehr im KrimLV 2009 enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.