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§ 64u KredWG — Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz

Kreditwesengesetz

Außer Kraft: § 64u ist seit 29.12.2020 nicht mehr im KredWG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

Sofern bis zum 31. Dezember 2014 eine Übertragungsanordnung nach § 48a in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung erlassen wird, gelten für die Durchführung und Rechtsfolgen einer solchen Übertragungsanordnung auch nach dem 31. Dezember 2014 die §§ 48a bis 48s in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung.