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§ 5 KredInstAufwV 2003 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 03.09.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft; ...