nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 KraftStG — Entstehung der Steuer

Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Steuer entsteht mit Beginn der Steuerpflicht, bei fortlaufenden Entrichtungszeiträumen mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraums.