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§ 3a KrWaffGenV

Kriegswaffengenehmigungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 08.09.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Allgemeinen Genehmigungen nach den §§ 1 bis 3 gelten nicht für die Beförderung von Antipersonenminen oder Streumunition.