§ 63 KrWG — Geheimhaltung und Datenschutz

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Rechtsvorschriften über Geheimhaltung und Datenschutz bleiben unberührt.