Gesetz über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.