nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 4 KrAbfWUTechAusbV — Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

Kreislauf- und Abfallwirtschaftsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung  
Stand: 01.08.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:

- 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

- 2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

- 1. Erstellen und Anwenden von Unterlagen,

- 2. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,

- 3. Herstellen und Trennen von Stoffgemischen,

- 4. Beurteilen von ökologischen Kreisläufen und Anwenden von Hygienemaßnahmen,

- 5. Lagern, Bearbeiten und nachhaltiges Anwenden von Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffen,

- 6. Erkennen von elektrischen Gefahren und Einleiten von Maßnahmen,

- 7. Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen,

- 8. Betreiben von technischen Systemen,

- 9. Beraten von Kundinnen und Kunden und Erstellen von Angeboten,

- 10. Zuführen von Abfällen und Wertstoffen zu Kreislaufsystemen unter Aspekten der Nachhaltigkeit,

- 11. Beurteilen von und Arbeiten mit gefährlichen Gütern, Stoffen und Abfällen,

- 12. Bedienen von Anlagen,

- 13. Überwachen und Beurteilen von Mess-, Steuer- und Regelprozessen,

- 14. Planen und Durchführen von Instandhaltungsmaßnahmen sowie

- 15. Abwickeln logistischer Prozesse.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

- 1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

- 2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

- 3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,

- 4. digitalisierte Arbeitswelt,

- 5. Kommunizieren mit Kundinnen und Kunden sowie im Team und

- 6. Umsetzen von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen.

---

Zitiervorschlag: § 4 KrAbfWUTechAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/KrAbfWUTechAusbV/4

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
