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§ 9 KostVGes

Gesundheitseinrichtungen-Kostenverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Bei folgenden individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen, die auf Antrag vorgenommen werden, sind an Gebühren zu erheben:

1.wissenschaftliche Stellungnahmen200 bis 1 000 DM,
2.nicht einfache schriftliche Auskünfte100 bis 200 DM,
3.Bescheinigungen und Beglaubigungen25 bis 300 DM.