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§ 4 KostVGes

Gesundheitseinrichtungen-Kostenverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Gebühr für die Erteilung einer Genehmigung und Vergabe einer Genehmigungsnummer für Kondome und Gleitmittel zur Anwendung mit Kondomen nach der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. Mai 1994 (BAnz. S. 5961) beträgt 200 DM.