nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 KostErstV (Bayern)

Verordnung über die Kostenerstattung an regionale Planungsverbände

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zuweisungen werden vom Staatsministerium für Wirtschaft, Landesplanung und Energie an die regionalen Planungsverbände in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres ausbezahlt.