nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 35 KonzVgV — Elektronische Kommunikation durch Auslandsdienststellen

Konzessionsvergabeverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auslandsdienststellen sind bei der Vergabe von Konzessionen nicht verpflichtet, elektronische Mittel nach den §§ 7 bis 11 und 28 dieser Verordnung anzuwenden.