nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 4 KonvBehSchG — Einrichtung eines Beratungsangebots

Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen  
Stand: 24.06.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung richtet einen Telefon- und Online-Beratungsdienst ein. Die Beratung richtet sich an

- 1. alle Personen, die von Konversionsbehandlungen betroffen sind oder sein können und an ihre Angehörigen sowie

- 2. alle Personen, die sich aus beruflichen oder privaten Gründen mit sexueller Orientierung und selbstempfundener geschlechtlicher Identität befassen oder dazu beraten.

(2) Die Beratung wird mehrsprachig und anonym angeboten.

---

Zitiervorschlag: § 4 KonvBehSchG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/KonvBehSchG/4

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
