nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 KonsVerRUSV — Vergleichbarkeit der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit dem Goethe-Institut und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst

Verordnung zur Umsetzung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation vom 3. März 2021

Stand: 05.10.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist eine dem Goethe-Institut und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst vergleichbare Einrichtung im Sinne der Ziffer 6 Satz 3 des zum Abkommen gehörigen Protokolls zu Artikel 15 des Abkommens.