nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 3 KonsVerNLDV — Territorialer Geltungsbereich des Abkommens

Deutsch-Niederländische Konsultationsvereinbarungsverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 14.03.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für die Zwecke des Abkommens umfassen die Begriffe „Königreich der Niederlande“ und „nur für den in Europa belegenen Teil des Königreichs“ in Artikel 27 des Abkommens sowie der Begriff „Bundesrepublik Deutschland“ auch den außerhalb der Hoheitsgewässer unter der Nordsee gelegenen Teil des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes, soweit die beiden Staaten auf Grund internationalen Rechts über Hoheitsrechte in Bezug auf die Erforschung und Ausbeutung der Naturschätze in diesem Gebiet verfügen.

---

Zitiervorschlag: § 3 KonsVerNLDV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/KonsVerNLDV/3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
