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§ 3 KonsVerCHEV — Schenkungen von Geschäftsbetrieben

Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die für Erbschaftsfälle geltenden Regelungen des Erbschaftsteuerabkommens (§ 1 Absatz 2) sind auch für Schenkungen von Geschäftsbetrieben entsprechend anzuwenden.