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§ 25e KonsG — Auslagen

Konsulargesetz

Stand: 01.10.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Erstattung von Auslagen kann auch verlangt werden, wenn für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung keine Gebühr vorgesehen ist.