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§ 25 KonsG — Besondere gesetzliche Regelung

Konsulargesetz

Historische Fassung: Stand 05.04.2020 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für konsularische Amtshandlungen werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach besonderer gesetzlicher Regelung erhoben. Dies gilt auch für die auf Antrag erfolgende Erfassung der Daten einschließlich der biometrischen Identifikatoren, Entgegennahme, Durchsicht und Weiterleitung von Anträgen im Pass- und Personalausweisverfahren durch Honorarkonsularbeamte.