Zuständige Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die oberste Landesbehörde, deren Geschäftsbereich betroffen ist.
Zweiter Teil
Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Landesregierung
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Zuständige Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die oberste Landesbehörde, deren Geschäftsbereich betroffen ist.
Zweiter Teil
Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Landesregierung