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Eingangsformel KommKredV (Bayern)

Verordnung über kreditähnliche kommunale Rechtsgeschäfte

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf Grund von Art. 72 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Art. 66 Abs. 5 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und Art. 64 Abs. 5 der Bezirksordnung für den Freistaat Bayern erläßt das Bayerische Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung: