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§ 2 KommKredV (Bayern) — Genehmigungsfreiheit bei Leasingverträgen

Verordnung über kreditähnliche kommunale Rechtsgeschäfte

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Abschluß von Leasingverträgen über bewegliche Gegenstände ist genehmigungsfrei.