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§ 8 KomIntAVO (Sachsen) — Aufhebung der Bewilligung

Kommunalintegrationsarbeitsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Fall der Aufhebung des Zuweisungsbescheids kann die Rückzahlung der Zuweisung mit der nächsten Auszahlung an den Zuweisungsempfänger verrechnet werden, wenn der zu erstattende Betrag bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt ist.