Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben. Von der Förderung ausgeschlossen sind Baumaßnahmen, der Erwerb von unbeweglichen Sachen und der Erwerb von Fahrzeugen.
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Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben. Von der Förderung ausgeschlossen sind Baumaßnahmen, der Erwerb von unbeweglichen Sachen und der Erwerb von Fahrzeugen.