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§ 4 KomAEV (Brandenburg) — Form der Regelung

Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Personenkreis, die Höhe der Aufwandsentschädigungen, einschließlich des Sitzungsgeldes, und des Verdienstausfallersatzes sowie die Höhe der zu gewährenden Reisekostenvergütung und Zahlungsbestimmungen, insbesondere zur Entstehung und zum Ende von Zahlungsansprüchen, sind in einer Entschädigungssatzung zu regeln.

Einzelnorm